
Degressive Abschreibung kehrt 2024 zurück
Im Rahmen des Wachstumsgesetzes 2024 bringt die Bundesregierung die degressive Abschreibung (AfA) für einen begrenzten Zeitraum zurück. Dies ist eine willkommene Maßnahme, um Investitionen in die Wirtschaft zu fördern und Unternehmen mehr Flexibilität bei der Abschreibung beweglicher Wirtschaftsgüter zu bieten.
Ab dem 1. April 2024 bis zum 31. Dezember 2024 können Unternehmen erneut die degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens anwenden. Diese Abschreibungsmethode erlaubt es, in den ersten Jahren höhere Abschreibungsbeträge zu erzielen – ein klarer Vorteil für Unternehmen, die Investitionen schnell steuerlich geltend machen möchten.
Die Regelungen im Detail
Die degressive AfA wird wie folgt ausgestaltet:
- Abschreibungssatz: Bis zu 20 % pro Jahr.
- Obergrenze: Faktor: 2,0 – maximal das Doppelte der entsprechenden linearen Abschreibung.
- Anwendungsbereich: Gilt für bewegliche Wirtschaftsgüter, die ab dem 1. April 2024 angeschafft oder hergestellt und vor dem 1. Januar 2025 in Betrieb genommen werden.
Wichtig ist, dass die degressive AfA eine Alternative zur linearen Abschreibung ist. Unternehmen müssen sich für eines der beiden Modelle entscheiden und können nicht nachträglich wechseln.

Vorteile der degressiven Abschreibung
- Schnellere Steuerentlastung: Unternehmen können ihre Investitionen in den ersten Jahren höher abschreiben und so ihre Steuerlast frühzeitig senken.
- Liquiditätsvorteile: Durch die schnellere Abschreibung steht den Unternehmen mehr Kapital für weitere Investitionen zur Verfügung.
- Anreize für kurzfristige Investitionen: Der begrenzte Zeitraum von neun Monaten (April bis Dezember 2024) motiviert Unternehmen, geplante Investitionen vorzuziehen.
Vergangene Zeiten der degressiven Abschreibung
Die degressive Abschreibung hat in Deutschland eine lange Tradition und wurde in der Vergangenheit immer wieder als Konjunkturmaßnahme eingesetzt:
- In den 1970er Jahren konnten Unternehmen Abschreibungssätze von bis zu 30 % nutzen.
- In den 1980er und 1990er Jahren wurde die degressive AfA mehrfach angepasst, meist mit Abschreibungssätzen zwischen 20 % und 25 %.
- Zuletzt wurde sie im Rahmen der Corona-Pandemie für Wirtschaftsgüter eingeführt, die zwischen 2020 und 2022 angeschafft wurden, mit einem Satz von 25 % bzw. maximal dem 2,5-fachen der linearen Abschreibung.
Die aktuelle Wiedereinführung knüpft an diese Tradition an und unterstreicht ihre Rolle als bewährtes Mittel, um wirtschaftliche Aktivität zu fördern.
Wie Unternehmen die Regelung strategisch nutzen können
- Prüfen Sie geplante Investitionen: Überlegen Sie, ob Anschaffungen, die für 2025 oder später geplant waren, vorgezogen werden können, um von der degressiven AfA zu profitieren.
- Wirtschaftsgüter gezielt auswählen: Besonders bei teuren Anschaffungen wie Maschinen, Fahrzeugen oder IT-Systemen, kann die degressive Abschreibung einen erheblichen steuerlichen Vorteil bieten.
- Beratung nutzen: Eine frühzeitige Abstimmung mit Ihrem Steuerberater oder einer Unternehmensberatung kann helfen, die optimale Strategie für Ihre Abschreibungen zu finden.
Fazit: Ein starker Impuls für Investitionen
Die befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung bietet Unternehmen eine hervorragende Gelegenheit, ihre Investitionen steuerlich zu optimieren. Durch die zeitliche Begrenzung ist schnelles Handeln gefragt.
Haben Sie Fragen zur degressiven Abschreibung und deren Auswirkungen auf Ihr Unternehmen?
Wir Geld-Handwerker unterstützen Sie gerne dabei, die Vorteile der neuen Regelung voll auszuschöpfen. Gemeinsam bringen wir Ihre Investitionen auf Erfolgskurs!